Schuldanerkenntnis: Welche Form ist rechtskräftig?

Schuldanerkenntnis: Welche Form ist rechtskräftig?

Zuletzt aktualisiert am 2. Juni 2021 by Roger Erwin-Kaufmann

Handelt es sich bei einem Schuldanerkenntnis um einen einseitig verpflichtenden Vertrag?

Sie schulden einem Kunden oder Geschäftspartner Geld, sind aber illiquide? Dann kommt für Sie ein sogenanntes Schuldanerkenntnis infrage. Mit diesem erkennen Sie Ihre Schulden an und können diese in Raten abzahlen.

Was Sie beim Schuldanerkenntnis unbedingt beachten sollten und welche Formen es gibt, erfahren Sie hier.

Jeder möchte seine Schulden schnell wieder loswerden. Manchmal steckt man aber in Zahlungsschwierigkeiten und kann das Geld nicht sofort zurückzahlen.

In diesem Falle ist vor allem im geschäftlichen Bereich ein Schuldanerkenntnis empfehlenswert. Hierfür reicht bereits ein einfacher Satz aus:
„Hiermit bestätige ich, Max Mustermann, dass ich der Firma Muster GmbH in Musterhausen einen Betrag von 1000 Euro schulde.“ Mit Ihrer Unterschrift wird das Schuldanerkenntnis gültig, das heißt es handelt sich um einen Vertrag, der Ihre Schulden bestätigt. Aber Achtung: Ihre Unterschrift bestätigt sofort die Richtigkeit der Forderungen Ihres Kunden.

Weist die Ware beispielsweise Mängel auf, müssen Sie den geforderten Betrag zahlen.

Form eines Schuldanerkenntnisses

Der oben genannte Satz ist bereits ein gültiges Schuldanerkenntnis, es kann somit völlig formlos erfolgen. Auch eine E-Mail ohne Ihre Unterschrift kann bereits als Schuldanerkenntnis Gültigkeit erhalten. Das hat das Amtsgericht Frankfurt im Jahre 2005 festgelegt.

Schuldanerkenntnis nach einem Unfall

Schuldanerkenntnis
© CandyBox Images – Fotolia.com

Auch nach einem Verkehrsunfall oder ähnlichen Vorfällen kann ein Schuldanerkenntnis erstellt werden. Es wird aber dringend empfohlen, dass ein Schuldanerkenntnis niemals direkt nach dem Unfall unterschrieben werden sollte.

Mündliche Aussagen hingegen wie „Ich bin schuld, meine Versicherung übernimmt das“ sind hingegen nicht rechtskräftig.


Schuldanerkenntnis unterschreiben: Beachten Sie Folgendes!

Ein Schuldanerkenntnis gilt als Vertrag. Haben Sie dies unterschrieben, gibt es kein Zurück mehr und Ihre Schuld ist besiegelt und die Forderungen Ihres Gläubigers sind anerkannt.

Daher sollte vor dem Unterschreiben eines Schuldanerkenntnisses genau überlegt werden, ob Sie die Schulden wirklich auf sich nehmen müssen.

Vor allem, wenn ein Inkassounternehmen im Spiel ist, sollten Sie wachsam sein. Diese versenden Anerkenntnisse, die Sie unterschreiben und zurücksenden müssen.

Manchmal kommt es sogar vor, dass Mitarbeiter des Unternehmens bei Ihnen Zuhause vorbeischauen. Sie müssen sie nicht ins Haus lassen!
Bedenken Sie, dass auch Inkassounternehmen Gebühren nehmen. Überprüfen Sie das Schuldanerkenntnis, bevor Sie unterschreiben, ansonsten kann es sein, dass Sie aufgrund der Gebühren mehr als nur die eigentlichen Schulden bezahlen müssen.

Unterschreiben Sie nie etwas, das Sie nicht verstehen. Im Zweifel lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.

Gastautor vom experto.de

4 Kommentare

  1. Gerade für meine Tochter als Fahranfängerin finde ich diesen Text sehr informativ. Gut ist, wenn man solche Informationen stets im Handschuhfach behält – so behält man auch bei Stressituationen einen kühlen Kopf!

  2. Gerade was rechtliche Dinge betrifft ist es besser nichts falsches zu sagen und sich den richtigen Beistand zu besorgen. Gut bedient ist derjenige, der juristen in seinem Bekanntenkreis hat, sonst kann es manchmal wirklich teuer werden. Es gilt: Immer wachsam bleiben

  3. im november 2009 hat mein ex-freund eine lohnforderung von insgesamt 3 jahren ,mit bertrag und datum unterschrieben,nun möchte ich endlich,nach gemeinsamenhausverkauf auch diesen lohn einfordern ,muss er bezahlen.

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